Sehr geehrte Mandanten,

heute, am 7.11.2022, startet, wie bereits angekündigt, die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss. Ohne Voranmeldung ist eine spätere Antragstellung nicht möglich.Bitte beachten Sie die Sonderregelung für Unternehmen, die die Zuschussgrenze von 2.000,- nicht erreichen (siehe unten).

Achtung:

Es gilt das Prinzip, dass die Anträge in der Reihenfolge des Eintreffens bedient werden (first come, first served) und die Fördermittel sind begrenzt. Es ist daher wichtig, dass Sie ggf. die Voranmeldung und dann auch den Antrag so rasch wie möglich erledigen. Bitte erledigen Sie die Voranmeldung über den Fördermanager des aws unbedingt persönlich. Wir können dies aufgrund des first-come-first-served Grundsatzes und der damit einhergehend begrenzten Fördermittel nicht garantieren und die Anmeldung beim aws Fördermanager ist vom Unternehmer selbst zu machen. Wir ersuchen dafür um Verständnis!

Hier die Übersicht, wie die Förderung ablaufen soll:

Der Ablauf im Detail:

Voranmeldung
Ab 7. November 2022 bis 28. November 2022
Sie erhalten im Anschluss an die durchgeführte Voranmeldung innerhalb weniger Tage ein E-Mail mit der Bekanntgabe des Zeitraums, in dem Sie ihren Antrag stellen müssen. Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt analog der Vergabe der Fördermittel nach dem First come – First served Prinzip.

Pauschalförderung für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen:
In Ergänzung zum aws Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen.
HINWEIS:Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung online zur Verfügung gestellt.

Registrierung
Falls nicht bereits vorhanden: Registrierung und Benutzer-Account im aws Fördermanager für die in der Voranmeldung bekanntgegebene(n) E-Mail-Adressse(n) anlegen.

Feststellung der Energieintensität(unter Einbeiziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung)
Nur bei Unternehmen mit MEHR als EUR 700.000,- Umsatz.
Details, siehe Grafik “Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses”

Ermittlung der Förderbaren Kosten(unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung)
Details, siehe Grafik “Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses”

Antrag stellen
Stellen Sie Ihren Antrag in dem Zeitraum, der Ihnen nach der Voranmeldung per E-Mail zugewiesen wurde (der zugewiesene Zeitraum ist auch am aws Fördermanager ersichtlich).
Außerhalb dieses Zeitraumes ist keine Antragstellung möglich. Förderungsart ist First come – First served (Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird.)

Die Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2022 und enden spätestens am 15. Februar 2023.

Weitere Informationen finden Sie aus der Homepage der aws unter www.aws.at

https://foerdermanager.aws.at/

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung