Achtung: Geringfügigkeitsgrenze 2026 unverändert

Die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 bleibt gemäß § 810 Abs. 3 ASVG auf dem Niveau des Jahres 2025 und beträgt somit weiterhin € 551,10 monatlich. Diese Grenze ist daher für 2026 „eingefroren“. Um im Zuge kollektivvertraglicher Gehalts- und Lohnerhöhungen ein...

Neuerungen zu Jahresbeginn 2026

Zum Beginn des neuen Jahres dürfen wir Sie über die aktuellen Neuerungen informieren. Einkommensteuertarif 2026 Einkommen in € Praktikerformel Grenzsteuersatz bis 13.539 0,00 0 % über 13.539 – 21.992 (Einkommen – 13.539) x 0,2 20 % über 21.992 – 36.458 (Einkommen –...