Jede beschäftigte Person ist durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden. Ab 1.1.2026 ist im Zuge der Anmeldung auch verpflichtend das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben.
Zweck dieser Maßnahme ist es einerseits, die Transparenz auf Ebene der Beschäftigten zu erhöhen, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Einkommen und Arbeitszeit herzustellen. Da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abschrift der Anmeldung auszuhändigen hat, wird dieser automatisch über die gemeldete Arbeitszeit informiert und kann deren Einhaltung künftig besser kontrollieren.
Andererseits sollen durch die Maßnahme auch Prüfungshandlungen auf Ebene der ÖGK erleichtert werden, da nunmehr auf einen Blick erkennbar ist, ob das gemeldete Einkommen zur gemeldeten Arbeitszeit passt.
Um uns über die Neuanstellung Ihres Personals zu informieren, verwenden sie in jedem Fall das angehängte DN-Stammblatt.
Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung

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