Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen: geplanter Start Mitte Mai 2023 | ||
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten.
Tipp: Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 bei der FFG beantragbar sein. Ab 17. April kann ein Selbst-Check auf der Webseite der FFG durchgeführt werden. Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai gestellt werden! |
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Reminder: Nutzen Sie die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 noch bis 14.4.2023! | ||
Noch bis 14. April 2023 ist die Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschusses 1 für das 4. Quartal 2022 (Oktober bis Dezember) möglich.
Achtung: Für die Antragstellung ist eine Voranmeldung verpflichtend durchzuführen! Unverbindliche Mitgliederinformation: Die EVN AG bietet ihren unternehmerischen Kunden die Möglichkeit, einer Reduktion der Energie-Teilbeträge bis zur Auszahlung der Pauschalförderung oder des Energiekostenzuschusses. Hinweis: Sobald wir von ähnlichen Unterstützungsleistungen anderer Energiehändler erfahren, werden wir Sie umgehend davon informieren. |
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Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung
Reminder: Nutzen Sie die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 noch bis 14.4.2023! | ||
Noch bis 14. April 2023 ist die Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschusses 1 für das 4. Quartal 2022 (Oktober bis Dezember) möglich.
Achtung: Für die Antragstellung ist eine Voranmeldung verpflichtend durchzuführen! Unverbindliche Mitgliederinformation: Die EVN AG bietet ihren unternehmerischen Kunden die Möglichkeit, einer Reduktion der Energie-Teilbeträge bis zur Auszahlung der Pauschalförderung oder des Energiekostenzuschusses. Hinweis: Sobald wir von ähnlichen Unterstützungsleistungen anderer Energiehändler erfahren, werden wir Sie umgehend davon informieren. |
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Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung
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