Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen: geplanter Start Mitte Mai 2023
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten.

 

  • Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 bis 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz.
  • Die Förderabwicklung übernimmt die Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG).
  • Die Einreichung und Abwicklung erfolgt online und weitestgehend automatisiert.

Tipp: Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 bei der FFG beantragbar sein. Ab 17. April kann ein Selbst-Check auf der Webseite der FFG durchgeführt werden.

Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai gestellt werden!

www.ffg.at

 

Reminder: Nutzen Sie die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 noch bis 14.4.2023!
Noch bis 14. April 2023 ist die Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschusses 1 für das 4. Quartal 2022 (Oktober bis Dezember) möglich.

Achtung: Für die Antragstellung ist eine Voranmeldung verpflichtend durchzuführen!

Unverbindliche Mitgliederinformation: Die EVN AG bietet ihren unternehmerischen Kunden die Möglichkeit, einer Reduktion der Energie-Teilbeträge bis zur Auszahlung der Pauschalförderung oder des Energiekostenzuschusses.
> Mehr Informationen auf der Website der EVN

Hinweis: Sobald wir von ähnlichen Unterstützungsleistungen anderer Energiehändler erfahren, werden wir Sie umgehend davon informieren.

Voranmeldung auf www.aws.at
Energie-Infopoint

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reminder: Nutzen Sie die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 noch bis 14.4.2023!
Noch bis 14. April 2023 ist die Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschusses 1 für das 4. Quartal 2022 (Oktober bis Dezember) möglich.

Achtung: Für die Antragstellung ist eine Voranmeldung verpflichtend durchzuführen!

Unverbindliche Mitgliederinformation: Die EVN AG bietet ihren unternehmerischen Kunden die Möglichkeit, einer Reduktion der Energie-Teilbeträge bis zur Auszahlung der Pauschalförderung oder des Energiekostenzuschusses.
> Mehr Informationen auf der Website der EVN

Hinweis: Sobald wir von ähnlichen Unterstützungsleistungen anderer Energiehändler erfahren, werden wir Sie umgehend davon informieren.

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