Ab 1. Jänner 2026 erweitert das BMF die Meldepflichten (§ 109a EStG) in Österreich auf Lizenzgebühren (für Urheberrechte, Patente, gewerbliche Erfahrungen) an natürliche Personen/Personenvereinigungen. Diese müssen jährlich bis Ende Februar des Folgejahres (erstmals 2027 für 2026) gemeldet werden.
Wichtige Details zur Meldepflicht 2026:
Betroffene Zahlungen: Lizenzgebühren im Sinne der EU-Zins-Lizenzrichtlinie (§ 99a Abs. 1 EStG).
Empfänger: Natürliche Personen und bestimmte Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Meldung: Jährlich, bis Ende Februar des Folgejahres (für das Kalenderjahr 2026 bis 28.2.2027).
Inhalt: Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer (bzw. Geburtsdatum), Art der Leistung, Höhe des Entgelts inkl. USt.
Ausnahme: Kein Meldepflicht besteht, wenn das (Gesamt-)Entgelt inkl. Reisekosten für die einzelne Leistung nicht mehr als € 450,00 beträgt.
Gleichzeitig wird der automatische Informationsaustausch nach dem EU-Amtshilfegesetz auf diese Lizenzgebühren ausgeweitet.
Die neuen Vorschriften dienen der verbesserten steuerlichen Erfassung von Lizenzzahlungen.
Wenn Sie von solchen Lizenzzahlungen betroffen sind und Hilfe bei der Meldung benötigen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.
Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung

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