Wir haben bereits mehrfach darüber informiert, aber da uns immer wieder Rückfragen erreichen, möchten wir noch einmal an die Meldepflicht gem. § 109a erinnern.
Die Detailinformationen dazu haben wir angefügt.
Bitte beachten Sie, dass bei nicht erfolgter Meldung, obwohl Meldepflicht bestanden hätte, Geldstrafen verhängt werden können.
Die Meldeformulare sind auf der Seite des Finanzministeriums abrufbar: www.bmf.gv.at
Wenn Sie bei der Meldung Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.
Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung

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