Laut Information der Austria Wirtschafts Service (aws) werden weitere Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss in der Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023, vorbehaltlich der noch anzupassenden Förderungsrichtline, über den aws Fördermanager möglich sein.
Bitte informieren Sie sich hier laufend und direkt über die Homepage der aws unter Austria Wirtschaftsservice – Energiekosten, Ukraine, Förderung, Strom, Gas, Zuschuss, Energie, Förderung für Unternehmen (aws.at)
Bitte beachten Sie: Die Beantragung bzw. Voranmeldung muss direkt von Ihnen selbst durchgeführt werden (nicht durch uns)!
Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung
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