Liebe Mandanten,

mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds geht eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung nun ab 1. Dezember bis 2. Mai 2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.

Die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds ist ab 1. Dezember über das Antragsformular möglich. Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf der WKO Website.

Erhöhte Mindestförderung für November und Dezember
Die Mindestförderhöhe beim neu aufgelegten Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro. Das Förder-Kriterium der “wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19” besteht weiterhin, das bedeutet, dass entweder ein Umsatzeinbruch von 40 % vorliegen muss oder laufende Kosten nachweislich nicht gedeckt werden können.

Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume im Lockdown, November und Dezember 2021, wurde eine Sonderregelung getroffen: für diese beiden Monate beträgt die Mindestförderhöhe 1.100 Euro, es muss ein Umsatzeinbruch von 30 % vorliegen.

Unverändert bleibt die Identifizierung des Förderwerbers mittels seiner digitalen Handy-Signatur, d.h. der Antrag muss persönlich gestellt werden!

Bitte beachten Sie, dass Antragsstellung und Auszahlung aufgrund von dringend notwendigen technischen Wartungsarbeiten von Dienstag, 7. Dezember, ca. 14:00 Uhr, bis Montag, 13. Dezember, ca. 8:00 Uhr, nicht möglich ist. Selbstverständlich bemühen wir uns, die Wartungsarbeiten so schnell wie möglich durchzuführen.

Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf dem WKO Coronavirus-Infopoint verfügbar.

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung