Sehr geehrte Mandanten,
wir dürfen Sie über folgende Neuerungen informieren:

Unternehmensserviceportal (USP) – Mein Postkorb
Bitte beachten Sie, sofern in Ihrem Unternehmen das elektronische Postfach des USP genutzt wird, dass gewisse Benachrichtigungen zB des Finanzamtes auch über diesen Weg zugestellt werden können, selbst dann, wenn wir als Ihr steuerlicher Vertreter über eine Zustellvollmacht verfügen.

Bei jeder Zustellung an das elektronische Postfach, wird zusätzlich eine E-Mail gesendet mit der Sie die Information erhalten, dass eine Zustellung erfolgt ist.

Beispielsweise werden an das USP – Mein Postkorb die Mitteilung über die Androhung einer Zwangsstrafe gem § 16 WiEReG iZm der nicht fristgerecht erstatteten Jahresmeldung und der Setzung einer Nachfrist sowie Anforderungslisten von Unterlagen gemäß § 14 Abs 4 WiEReG zur Dokumentation des wirtschaftlichen Eigentums versendet. Um ggfs. die Vorschreibung von Zwangsstrafen zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, Ihr Postfach „im Auge“ zu behalten und etwaige Schreiben idZ an uns als Ihren steuerlichen Vertreter weiterzuleiten, damit keine Fristen verstreichen.

Statistik Austria – Meldung Leistungs- und Strukturerhebung (LSE)
Eine weitere wesentliche Neuerung kam mit der Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken mit welcher in der Statistik Austria die Meldung „Leistungs- und Strukturerhebung“ (LSE) mit dem Berichtsjahr 2021 umgesetzt wird. Neben dem USP und der eQuest Meldeschiene, kann nunmehr ab dem Berichtsjahr 2021 die Meldung der LSE in neuer Form und zwar auf Basis der Saldenliste erfolgen. Die Zuordnungen orientieren sich am Einheitskontenrahmen und den Gliederungen des UGB.

Die Übermittlung der Meldung der LSE muss bei Verwendung der Meldeschiene Saldenliste im XML-Format erfolgen. Die XML-Übermittlung erfolgt entweder mittels WebService oder alternativ, wenn das verwendete Buchhaltungsprogramm (WebService) diese Meldeschiene nicht unterstützt, über eine Importschnittstelle des Statistik Austria Portals. Neben der Verwendung der Saldenliste als neuer Meldeschiene wurde der Erfassungsbereich auf weitere Wirtschaftsbereiche ausgeweitet.

Darüber hinaus ergaben sich im Merkmalskatalog wesentliche Änderungen, die je nach Größe des Unternehmens und der Branche zu beachten sind, wie bspw:

1. Geleistete Arbeitsstunden für den Bereich Handel und Dienstleistungen als neues Merkmal
2. Detailliertere Erlösgliederung für eine bessere Abbildung der Wirtschaftsstrukturen (Gliederung allerdings wird nur erfragt, wenn das Unternehmen unterschiedliche Tätigkeiten ausübt und noch nicht in der Konjunkturstatistik im produzierenden Bereich gemeldet hat)
3. Konzerninterne Umsatzerlöse und Vorleistungen sind neu – allerdings nur relevant für ausgewählte Unternehmen für Zwecke der Konsolidierung bei Unternehmensgruppen
4. Merkmal Zahlungen für Unterauftragnehmer ist neu für den Dienstleistungsbereich – ist aber nur zu befüllen, wenn Nebentätigkeiten im produzierenden Bereich und Bau ausgeübt werden
5. Geänderte Erfassung von Aufwendungen für Mieten und Leasing
6. Vereinfachungen bei den Spezialmerkmalen (Umweltmerkmale, Aufschlüsselung der Umsatzerlöse)

Im Anhang übermitteln wir Ihnen die Schwellenwerte, ab wann Meldepflicht bei der Statistik Austria besteht.

Für das Berichtsjahr 2021 erfolgte eine allgemeine Fristverlängerung bis 31.10.2022.
Gerne können wir Sie bei der Erstellung der Meldung der Leistungs- und Strukturerhebung 2021 unterstützen bzw. diese für Ihr Unternehmen vorbereiten.

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung
LSE_Schwellenwerte