Für jene, bei denen der Pensionsantritt bevorsteht, beachten Sie bitte:

Die aktuelle Rechtslage rund um die Entwicklung der Pensionserhöhungen in den kommenden Jahren sieht Folgendes vor:

Wer bspw  mit Stichtag 1. 12. 2023 in Pension geht (oder 2023 schon in Pension gegangen ist), erhält bereits nach 1 Monat, dh ab Jänner 2024 die volle Pensionsanpassung, dh eine Pensionserhöhung von voraussichtlich ca 10 %.

Ein Pensionist mit Stichtag 1. 1. 2024 hingegen erhält lediglich eine um 3 bis 3,5 % aufgewertete Gesamtkontogutschrift als Pensionsbasis – also alles in allem gut 6 % weniger Pension ein Leben lang, im Vergleich zu jenem Pensionisten, der 1 Monat früher mit 1. 12. 2023 in Pension gegangen ist.

SV-Beiträge bei Pensionierung:

Basis für deine SVS-Beiträge ist immer dein Einkommensteuerbescheid. Am Jahresanfang erhält man von der SVS Vorschreibungen auf Basis der vorläufigen Beitragsgrundlage.

Diese Vorschreibungen werden später von der SVS anhand des Steuerbescheids nachberechnet und man bekommt entweder eine Gutschrift, oder musst etwas nachzahlen.

ACHTUNG: Ab dem Pensionsstichtag fällt diese Nachbemessung weg und aus den vorläufigen Beitragsgrundlagen werden endgültige.

Im Detail bedeutet das: Ausstehende Steuerbescheide (bis zu zwei Jahre zurück) fließen nicht in die Pensionsberechnung ein.

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung