Zum Jahresende möchten viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für das Engagement des vergangenen Jahres belohnen. Das österreichische Steuerrecht bietet dafür mehrere Möglichkeiten, um Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei zu gestalten – insbesondere bei Gutscheinen, Weihnachtsfeiern und Betriebsausflügen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten aktuellen Freibeträge und Voraussetzungen für das Kalenderjahr 2025.
Steuerfreie Sachzuwendungen (z. B. Gutscheine, Weihnachtsgeschenke)
Bis zu € 186 pro Mitarbeiter und Kalenderjahr sind Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG).
Wesentliche Punkte:
- Nur Sachzuwendungen sind begünstigt – keine Barauszahlungen oder übertragbare Geldbeträge.
- Gutscheine sind erlaubt, sofern keine Barauszahlung möglich ist.
- Der Freibetrag gilt pro Jahr und pro Mitarbeiter, unabhängig von Anlass oder Zeitpunkt.
- Bei Dienstjubiläen kann ein zusätzlicher Freibetrag von € 186 gewährt werden.
Steuerfreie Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Sommerfest)
Bis zu € 365 pro Mitarbeiter und Jahr sind Vorteile aus Betriebsveranstaltungen steuer- und beitragsfrei (§ 3 Abs. 1 Z 14 lit. b EStG).
Voraussetzungen:
- Die Veranstaltung steht allen Mitarbeitern oder einem klar abgegrenzten Betriebsteil offen.
- Typische Veranstaltungen sind Weihnachtsfeiern, Sommerfeste oder Betriebsausflüge.
- Die Gesamtkosten sind durch die Zahl der teilnehmenden Mitarbeiter zu dividieren.
- Liegt der pro-Kopf-Betrag unter € 365, bleibt der Vorteil steuerfrei.
Die beiden Freibeträge können nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Mit gezielter Planung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Vorteile von bis zu € 551 jährlich gewähren – und so Motivation, Wertschätzung und Bindung im Team stärken.
Für die steuerlich korrekte Gestaltung unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise.
Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung
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