Das Finanzministerium hat gestern per Pressemitteilung über die voraussichtliche Verlängerung der COVID-Maßnahmen berichtet:
Verlängerung der Wirtschaftshilfen für stark Betroffene:
Im Wesentlichen bedeutet das eine Verlängerung des Ausfallsbonus sowie des Härtefallfonds um 3 Monate bis September, eine Verlängerung des Verlustersatzes um 6 Monate bis Dezember sowie eine Ausweitung von Garantien und steuerrechtlichen Maßnahmen bis Jahresende.
Aufgrund der laufend besser werdenden wirtschaftlichen Gesamtsituation und der stetigen Rückkehr zur Normalität werden unter anderem die Eintrittskriterien sowie die Ersatzraten an die aktuellen Gegebenheiten angepasst:
So gilt beim Verlustersatz künftig ein 50%iger Umsatzausfall als Kriterium, um die Hilfe in Anspruch zu nehmen, zuvor waren es 30 %. Auch für den Ausfallsbonus und den Härtefallfonds ist ein 50%iger Umsatzausfall Voraussetzung.
Alle Details zu den adaptierten Wirtschaftshilfen, sind in Kürze auf bmf.gv.at/corona verfügbar.
