Wir möchten Sie daran erinnern, dass bei einer Betriebsschließung oder Schließung einer einzelnen Betriebsstätte im Jahr 2025 eine Meldung an die ORF‑Beitragsstelle erforderlich ist.
Diese Meldung muss spätestens bis zum 15.04.2026 erfolgen, damit hier keine weiteren ORF‑Beiträge vorgeschrieben werden.
Diese Meldung können Sie ggf. direkt bei der ORF‑Beitragsstelle vornehmen.
Sollten Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Ihr Team der FM Steuerberatung & PROTAX Steuerberatung

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