Vor Kurzem wurde im österreichischen Parlament das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 beschlossen. Dieses sieht einige gravierende Änderungen bzw Verschärfungen im Steuerrecht vor. Nachfolgend möchten wir Sie kurz über die wichtigsten Maßnahmen informieren:
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Ab 2027 keine Investitionen in Wertpapiere mehr steuerlich absetzbar, nur noch Investitionen in (begünstigte) körperliche Wirtschaftsgüter;
- Einführung Sachbezug für E-Autos: Ab 2027 unterliegen E-Autos in einer GmbH einem steuerpflichtigen Sachbezug in Höhe von 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal EUR 180,- pro Monat. Bislang gab es für E-Autos in Österreich keinen steuerpflichtigen Sachbezug;
- Immobilienertragsteuer (Immo-ESt): Ab 2027 Erhöhung des Steuersatzes für Altvermögen auf 6 % statt bisher 4,2 % (bzw bei Umwidmungen auf 21 % statt bisher 18 %);
- Gesellschafterdarlehen bei GmbHs: Verschärfte Fremdüblichkeitsprüfung ab 2027 bei Gesellschafterdarlehen zum Bilanzstichtag (schriftlicher Darlehensvertrag, Sicherheiten, fremdübliche Laufzeit und Verzinsung), andernfalls gilt der Darlehensbetrag als KESt-pflichtig ausgeschüttet. Gilt für Beteiligungen ab 10 % und ab einer Darlehenshöhe von EUR 50.000,-;
- Abschaffung Home Office-Pauschale und Arbeitsplatzpauschale: Ab 2027 gibt es keine Home Office-Pauschale für Angestellte (EUR 3,- pro Home Office-Tag) und keine Arbeitsplatzpauschale für Selbständige (EUR 300,- bzw EUR 1.200,- pro Jahr);
- eingeschränkte Aufteilungsmöglichkeiten des Familienbonus ab dem Jahr 2027;
- erhöhter Körperschaftsteuerersatz (24 % statt 23 %) bei Gewinnen über 1 Million Euro (auch für Gruppeneinkommen);
- Entgelttransparenz-Richtlinie: Neue erhöhte Anforderungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die hier aufgelisteten Änderungen bzw Verschärfungen im Steuerrecht gelten allesamt ab dem Jahr 2027. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Wochen und Monaten noch einige Detailregelungen zu den nun beschlossenen Maßnahmen vom Finanzministerium veröffentlicht werden. Sollten Sie hierzu Fragen bzw Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Sommer!
Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung

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