Ab 1.7.2026 wird in Österreich der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel von bisher 10 % auf 4,9 % gesenkt. Betroffen sind insbesondere bestimmte Lieferungen von zB Milch, Joghurt, Butter, Eiern, Gemüse, Obst, Reis, Mehl, Teigwaren, Brot und Speisesalz (anbei finden Sie die vollständige Aufzählung).
Wichtig ist, dass die Begünstigung nur für Lieferungen und Einfuhren dieser ausdrücklich definierten Lebensmittel gilt. Restaurant- und Restaurationsumsätze sind davon nicht umfasst.
Für betroffene Betriebe ergibt sich dadurch Umstellungsbedarf in der Registrierkasse, Warenwirtschaft und Buchhaltung. Ab 1.7.2026 muss der neue Steuersatz von 4,9 % am Beleg gesondert ausgewiesen werden. In der RKSV selbst ändert sich nichts; technisch ist der neue Satz in der Registrierkasse als „Betrag-Satz-Besonders“ zu erfassen.
Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig gemeinsam mit Ihrem Kassenanbieter bzw. Softwarebetreuer, ob Artikelzuordnung, Steuerschlüssel und Belegdarstellung korrekt vorbereitet sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei auch steuerlich bei der richtigen Einordnung.
Bei Fragen melden Sie sich gerne.
Ihr Team der FM Steuerberatung & PROTAX Steuerberatung

Recent Comments