Sehr geehrte Mandanten,

bitte beachten Sie, dass seit 1. Juli 2021 die Corona Kurzarbeit Phase 5 gilt. Diese kann für den Zeitraum von 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 für eine Zeitspanne von maximal 6 Monaten beantragt werden. Das Modell der Phase 5 unterscheidet sich in einigen Punkten maßgeblich von jenem der Phase 4.

Grundsätzlich sind Begehren VOR  Beginn der geplanten Kurzarbeit mittels e-AMS-Konto zu beantragen. Da die Phase 5 jedoch schon begonnen hat, wurde hier eine Übergangsfrist eingerichtet, welche es erlaubt, dass Anträge betreffend Juli 2021 rückwirkend bis SPÄTESTENS 18. August 2021 einreichbar sind.

Bei etwaigen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung! Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragsstellung. Betrifft Ihr Anliegen den Zeitraum Juli 2021, bitten wir Sie, dass Sie sich spätestens bis Freitag, den 13. August 2021, an uns wenden damit die Frist eingehalten werden kann.

Weitere Informationen können Sie auch der AMS-Homepage entnehmen.

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung