Beim Antrag auf die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen kommt es laut Auskunft der Behörde leider zu unerwarteten Problemen. Die Förderung wird nämlich anhand der Umsatzsteuermeldungen, die dem Finanzamt vorliegen, berechnet; weil aber manche Unternehmer von der Umsatzsteuer unecht befreit sind oder nicht regelmäßig UVAs oder UST-Jahreserklärungen einreichen müssen (zB. auch Kleinunternehmer, Unternehmer, die ausschließlich EU-OSS-Umsätze tätigen, gewerbliche Vermieter etc.), kommt es zu einer falschen Förderberechnung oder sogar zu einer Ablehnung.

An der Behebung des Problems wird angeblich bereits gearbeitet. Es wird empfohlen, mit der Antragsstellung vorerst zu warten beziehungsweise den Antrag erst gegen Ende der Frist im November einzureichen.

Es tut uns leid, dass wir darüber hinaus derzeit über keine weiteren Informationen verfügen.

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung