Da es hier immer wieder zu Problemen kommt, möchten wir auf folgendes Thema noch einmal hinweisen:

Bei Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten besteht aufgrund einer Verordnung der EU die Sozialversicherungspflicht immer nur in einem Mitgliedstaat. Achten Sie darauf insbesondere, wenn Sie ausländische Mitarbeiter beschäftigen, die möglicherweise auch schon in einem anderen Staat eine Tätigkeit ausüben. Die ÖGK hat dazu folgende Beispiele veröffentlicht:

Unselbständige Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber

Unselbständige Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten

Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten für mehrere Unternehmen oder Arbeitgeber als Arbeitnehmer tätig wird, wobei die Unternehmen bzw. Arbeitgeber ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, unterliegt den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates.

Beispiel 28 – gilt für die VO 883/2004 (bis 27.06.2012, 01.02.2013, 31.12.2014) und 1408/71: Eine Person mit Wohnsitz in Tschechien arbeitet für zwei Unternehmen in Österreich und Deutschland. Der Sitz von Unternehmen X ist in Spanien, das Unternehmen Y ist in Frankreich.

  • Person wohnt in: Tschechien
  • Person beschäftigt in: Deutschland, Österreich
  • Sitz der Unternehmen: Firma X: Spanien, Firma Y: Frankreich
  • Rechtsvorschriften: Tschechien

 

Unselbständige Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber mit Sitz in einem Mitgliedstaat

Ohne wesentliche Tätigkeit im Wohnmitgliedstaat

Seit 28.06.2012 (EU), 02.02.2013 (EWR) bzw. 01.01.2015 (Schweiz)

Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt, wenn sie im Wohnmitgliedstaat keinen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem die Unternehmen oder Arbeit­geber ihren Sitz oder Wohnsitz haben, wenn sie bei zwei oder mehreren Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihren Sitz oder Wohnsitz in nur einem Mitgliedstaat haben.

Beispiel 29 – gilt für die VO 883/2004: Eine Person mit Wohnsitz in Österreich arbeitet für zwei Unternehmen in Deutschland, Österreich (keine wesentliche Tätigkeit) und Frankreich. Der Sitz beider Unternehmen X und Y ist in Deutschland.

  • DN wohnt in: Österreich
  • DN beschäftigt in: Deutschland, Österreich, Frankreich
  • Sitz der Unternehmen: Firma X: Deutschland, Firma Y: Deutschland
  • Rechtsvorschriften: Deutschland

 

Beispiel 30 – gilt für das Austrittsabkommen sowie das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit: Eine Person mit Wohnsitz in Österreich arbeitet für zwei Unternehmen in Deutschland, Österreich (keine wesentliche Tätigkeit) und Frankreich. Der Sitz beider Unternehmen X und Y ist im Vereinigten Königreich.

  • DN wohnt in: Österreich
  • DN beschäftigt in: Deutschland, Österreich, Frankreich
  • Sitz der Unternehmen: Firma X: Vereinigten Königreich, Firma Y: Vereinigten Königreich
  • Rechtsvorschriften: Vereinigten Königreich

 

Unselbständige Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber

Ohne wesentliche Tätigkeit im Wohnmitgliedstaat

Unternehmenssitze in zwei Mitgliedstaaten, von denen einer der Wohnmitgliedstaat ist

Seit 28.06.2012 (EU), 02.02.2013 (EWR) bzw. 01.01.2015 (Schweiz)

Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt, wenn sie im Wohnmitgliedstaat keinen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber außerhalb des Wohnmitgliedstaates seinen Sitz oder Wohnsitz hat, sofern sie bei zwei oder mehreren Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihre Sitze oder Wohnsitze in zwei Mitgliedstaaten haben, von denen einer der Wohnmitgliedstaat ist.

Beispiel 31 – gilt für die VO 883/2004: Eine Person mit Wohnsitz in Österreich arbeitet für zwei Unternehmen in Österreich und Deutschland. Der Sitz von Unternehmen X ist Österreich, das Unter­nehmen Y hat seinen Sitz in Frankreich.

  • Person wohnt in: Österreich
  • Person beschäftigt in: Deutschland, Österreich
  • Sitz der Unternehmen: Firma X: Österreich, Firma Y: Frankreich
  • Rechtsvorschriften: Frankreich

 

Beispiel 32 – gilt für das Austrittsabkommen sowie das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit: Eine Person mit Wohnsitz in Österreich arbeitet für zwei Unternehmen in Österreich und Deutschland. Der Sitz von Unternehmen X ist Österreich, das Unternehmen Y hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich.

  • Person wohnt in: Österreich
  • Person beschäftigt in: Deutschland, Österreich
  • Sitz der Unternehmen: Firma X: Österreich, Firma Y: Vereinigten Königreich
  • Rechtsvorschriften: Vereinigten Königreich

 

Unselbständige Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber

Ohne wesentliche Tätigkeit im Wohnmitgliedstaat

Mindestens zwei Unternehmenssitze außerhalb des Wohnmitgliedstaates

Seit 28.06.2012 (EU), 02.02.2013 (EWR) bzw. 01.01.2015 (Schweiz)

Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt, wenn sie im Wohnmitgliedstaat keinen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates, sofern sie bei zwei oder mehreren Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, von denen mindestens zwei ihren Sitz oder Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten außerhalb des Wohnmitgliedstaates haben.

Beispiel 33 – gilt für die VO 883/2004: Eine Person mit Wohnsitz in Österreich arbeitet für drei Unternehmen in Österreich, Deutschland und Spanien. Der Sitz von Unternehmen X ist Österreich, das Unternehmen Y hat seinen Sitz in Frankreich, das Unternehmen Z in Deutschland.

  • DN wohnt in: Österreich
  • Person beschäftigt in: Deutschland, Österreich, Spanien
  • Sitz der Unternehmen: Firma X: Österreich, Firma Y: Frankreich, Firma Z: Deutschland
  • Rechtsvorschriften: Österreich

 

Beispiel 34 – gilt für das Austrittsabkommen sowie das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit: Eine Person mit Wohnsitz in Österreich arbeitet für drei Unternehmen in Österreich, Deutschland und Spanien. Der Sitz von Unternehmen X ist Österreich, das Unternehmen Y hat seinen Sitz in Frankreich, das Unternehmen Z im Vereinigten Königreich.

  • DN wohnt in: Österreich
  • Person beschäftigt in: Deutschland, Österreich, Spanien
  • Sitz der Unternehmen: Firma X: Österreich, Firma Y: Frankreich, Firma Z: Vereinigten Königreich
  • Rechtsvorschriften: Österreich

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beurteilung. Bitte beachten Sie aber, dass wir den Status nicht standardmäßig bei jeder Anmeldung überprüfen können, da uns hierfür die erforderlichen Informationen nicht automatisch zugänglich sind. Bitte sprechen Sie uns aktiv an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Mitarbeiter möglicherweise nicht in Österreich der Sozialversicherung unterliegt.

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung

 

 

Dieses E-Mail und der Inhalt sind vertraulich und ausschließlich für den (die) bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der genannte Adressat sind, darf dieses E-Mail von Ihnen weder anderen Personen zugänglich gemacht, noch kopiert, weitergegeben oder zurückbehalten werden. Diese Information kann durch gesetzliche Vorschriften besonders geschützt oder privilegiert sein. Wenn Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren, dieses E-Mail und sämtliche darin enthaltenen Informationen zu löschen und von jeder anderen Handlung im Hinblick auf dieses E-Mail abzusehen.

Die im Email oder in Anhängen angegebenen Daten basieren ausschließlich auf Angaben des Mandanten. Von der FM Steuerberatung GmbH bzw. der PROTAX Steuerberatung und Bilanzbuchführung GmbH & Co KG wurden keine Prüfungsschritte hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität unternommen. Auch die Zahlungsfähigkeit der betreffenden Firma wurde von der FM Steuerberatung GmbH bzw. der PROTAX Steuerberatung und Bilanzbuchführung GmbH & Co KG nicht geprüft. Aus diesem Email oder den darin enthaltenen Anhängen kann keinerlei Haftung der FM Steuerberatung GmbH bzw. der PROTAX Steuerberatung und Bilanzbuchführung GmbH & Co KG abgeleitet werden.

This information is confidential and intended solely for the use of the named addressee(s). If you are not the named addressee, any disclosure, copying, distribution or retention of this e-mail is prohibited, may be unlawful and violating attorney/client privilege. If you are not the intended recipient, please inform us immediately and refrain from taking any other action in reliance to this e-mail.

The data given in the e-mail or in attachments is based exclusively on information provided by the client. FM Steuerberatung GmbH and PROTAX Steuerberatung und Bilanzbuchführung GmbH & Co KG did not take any steps to check for completeness, accuracy and plausibility. The solvency of the company concerned was also not examined by FM Steuerberatung GmbH or PROTAX Steuerberatung und Bilanzbuchführung GmbH & Co KG. No liability whatsoever can be derived from this e-mail or any of its attachments from FM Steuerberatung GmbH or PROTAX Steuerberatung und Bilanzbuchführung GmbH & Co KG.