Liebe Mandanten,

seit Samstag, 1. Jänner 2022, ist die Einreichung auf Förderung aus der Phase 4 des Härtefall-Fonds für den zweiten Betrachtungszeitraum (von 1. bis 31. Dezember 2021) über das Antragsformular möglich. Für diesen Betrachtungszeitraum gilt wie für November 2021 eine Sonderregelung mit einer Mindestförderhöhe von 1.100 Euro. Zur Beantragung muss entweder ein Umsatzeinbruch von 30 % im Vergleich zur Vorkrisenzeit vorliegen oder ein Nachweis erfolgen, dass die Deckung der laufenden Kosten im Betrachtungszeitraum nicht mehr möglichst ist. Weiterführende Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie auf der Website der WKO.

Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf dem WKO Coronavirus-Infopoint verfügbar.

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & PROTAX Steuerberatung