Liebe Mandanten,

ab Freitag, 1. April 2022, ist die Einreichung auf Förderung aus der Phase 4 des Härtefall-Fonds für den fünften und letzten Betrachtungszeitraum (von 1. bis 31. März 2022) über das WKO Antragsformular möglich.

Die Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume des Phase 4 Härtefall-Fonds endet am Montag, 2. Mai 2022.

Bitte stellen Sie Ihre Anträge daher so früh wie möglich und achten Sie besonders auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten. Eine Korrektur Ihrer Angaben oder eine neuerliche Antragstellung kann nach 2. Mai 2022 nicht mehr durchgeführt werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich die FAQ “Welche Konsequenzen haben falsche Angaben bei der Beantragung und was ist in diesem Fall zu tun?”

Alle Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie auf der WKO Website.

Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf dem WKO Coronavirus-Infopoint verfügbar.

 

Bitte bachten Sie, dass der Härtefallfonds persönlich beantragt werden und digital signiert werden muss (keine Einreichung über den Steuerberater!).