Liebe Mandanten,

der Härtefall-Fonds für von der Corona-Pandemie getroffene Selbständige geht in die Phase 3. Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden.

Änderungen gegenüber Phase 2

  • Für die Antragstellung ist eine persönliche Handy-Signatur erforderlich. Dadurch wird der Aufwand bei der Dateneingabe verringert. Die Handy-Signatur kann beispielsweise über FinanzOnline aktiviert werden, nähere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Zum Nachweis einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung müssen zusätzliche Angaben im Online-Antrag gemacht werden.

Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro, die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei 2.000 Euro. Die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 wird bei einem Antrag des Bezugszeitraums Juli 2021 pauschal mit 50 Prozent der Förderhöhe abgegolten, wenn man für den Betrachtungszeitraum 1 einreicht. Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtförderhöhe von 7.000 Euro. Ab 2. August 2021 ist die Beantragung wie gewohnt direkt über die Website wko.at/haertefall-fonds möglich.

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & PROTAX Steuerberatung