Sehr geehrte Klienten!

Registrierkasse: Überprüfung des Jahresbelegs für das Geschäftsjahr 2021 bis 15. Februar 2022 nicht vergessen! 

Mit Ablauf jedes Kalenderjahres ist aus Ihrer Registrierkassa ein Jahresbeleg zu erstellen. Dieser hat den Zählerstand zum Jahresende zu enthalten, ist auszudrucken, zu überprüfen und gem. § 132 BAO aufzubewahren.

Der erstellte Jahresbeleg dient der Steuerbehörde zur Überprüfung, ob Ihre Registrierkasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der geforderte Manipulationsschutz gegeben ist. Dies kann in 2 Varianten erfolgen:

1)     Automatisch durch ein Registrierkassen-Webservice  

Sofern Ihre Registrierkasse den Jahresbeleg automatisch überprüft, muss kein Ausdruck gemacht werden. Die Registrierkasse übernimmt die automatische Übermittlung an Finanz­Online mittels Registrierkassen-Webservice.

2)     Manuell durch die BMF Belegcheck-App 

Wenn keine automatische Übermittlung an FinanzOnline erfolgt, müssen Sie den erstellten Jahresbeleg ausdrucken und den darauf befindlichen QR-Code mit der BMF Belegcheck-App scannen. Nach der Eingabe Ihres Authentifizierungs­codes erfolgt automatisch eine Überprüfung und das Ergebnis wird an Ihr FinanzOnline-Konto gesendet.

Bitte beachten Sie, dass der Jahresbeleg für das Geschäftsjahr 2021 bis spätestens 15. Februar 2022 zu überprüfen ist und die Fristversäumnis als Finanzordnungswidrigkeit iSd §§ 49ff FinStrG ausgelegt werden kann.  

Sollten Sie, für die Prüfung des Jahresbelegs, unsere Hilfe benötigen, übermitteln Sie uns bitte rechtzeitig Ihren Jahresbeleg inklusive QR-Code.

 

 

Ihr Team der FM Steuerberatung und PROTAX Steuerberatung