Sehr geehrte Klienten!

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie im Jahr 2019 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, ist bis zum 31.12.2021 – abhängig von Ihrer Einkommenssituation 2019 – eine Abgrenzung der Einkünfte für den Zeitraum des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes an die SVS vorzunehmen.

Wir nehmen Einkommensabgrenzungen für die SVS nur vor, wenn Sie uns diesbezüglich beauftragen, nicht automatisch. Kontaktieren Sie uns daher unbedingt, wenn Sie hier Hilfe benötigen.

Beste Grüße,

Ihr Team der FM Steuerberatung und der PROTAX Steuerberatung