Die SVS informiert:

Einnahmen aus Nebentätigkeiten melden

Bitte nicht vergessen: Wenn Sie einer land- bzw. forstwirtschaftlichen Nebentätigkeit nachgehen, ist der 30. April 2023 ein wichtiger Stichtag. Denn bis dahin müssen Sie die Bruttoeinnahmen aus Nebentätigkeiten, die im Jahr 2022 ausgeübt wurden, melden. Nutzen Sie für Ihre fristgerechte Meldung die Formulare auf der Website der SVS. Alle Informationen zum Thema finden Sie hier:

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