Sehr geehrte Mandaten,

das Jahresende naht und auch für 2021 gibt es die Möglichkeit des Gewinnfreibetrages.

Wenn Ihr Gewinn 2021 über 30.000 € betragen wird, können Sie 13% dieses Gewinnes steuerfrei stellen, indem begünstigte Investitionen getätigt werden. Dies betrifft Einzelunternehmer und Personengesellschaften.

Beachten Sie, dass die Investition vor dem 31.12.2021 erfolgen muss, damit sie steuerlich wirksam werden kann.

Details finden Sie im Anhang.

Wenn Ihre bisherigen Sozialversicherungszahlungen 2021 bezogen auf Ihren voraussichtlichen Gewinn 2021 zu niedrig waren, haben Sie im laufenden Jahr 2021 noch die Möglichkeit, hier eine SV-Vorauszahlung zu leisten, um Ihre Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer zu reduzieren. Diese Vorauszahlung an die SVS muss aber auf einem valide prognostizierten Gewinn für 2021 beruhen, um steuerlich abzugsfähig zu sein.

Wenn Sie bei einem dieser Punkte Unterstützung brauchen, melden Sie sich bitte zeitnah bei uns. Wir helfen Ihnen gerne!

 

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung

 

Gewinnfreibetrag FAQ