Wenn Sie mit ausländischen Kunden bzw. Lieferanten sog. Dreiecksgeschäfte abschließen, informieren Sie sich bitte über die seit 1.1.2023 geltende Regelung iZm Dreiecksgeschäften (anbei).

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung

 

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit mehr als 3 Beteiligten