Corona Kurzarbeit Phase 5

Sehr geehrte Mandanten, bitte beachten Sie, dass seit 1. Juli 2021 die Corona Kurzarbeit Phase 5 gilt. Diese kann für den Zeitraum von 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 für eine Zeitspanne von maximal 6 Monaten beantragt werden. Das Modell der Phase 5 unterscheidet sich...

Newsletter LV Juli 2021

Sehr geehrte Mandanten, anbei dürfen wir Ihnen die Lohnverrechnungs-Neuigkeiten Juli 2021 übermitteln.   Ihr Team der FM Steuerberatung & der PROTAX Steuerberatung   Newsletter-Juli-2021